Manche Pflegebedürftige (im Sinne des Rechts der Pflegeversicherung) sind für eine begrenzte Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen, z. B. weil eine Krisensituation bei der häuslichen Pflege bewältigt oder der Übergang im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt geregelt werden muss. Für sie gibt es die Kurzzeitpflege in entsprechenden vollstationären Einrichtungen.
Wenn pflegende Angehörige Urlaub machen oder vorübergehend verhindert sind, bietet die Verhinderungspflege eine wertvolle Unterstützung.
Die Pflegeversicherung erstattet bis zu 1.612 Euro pro Jahr für die Kosten der Ersatzpflege. Zusätzlich können bis zu 806 Euro aus dem Kurzzeitpflegebudget übertragen werden.
Anspruch auf Kurzzeit- und Verhinderungspflege haben alle Personen mit einer Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2 sowie diejenigen, die aufgrund von Krankheit oder Unfall kurzfristig pflegebedürftig werden.
Wir sind Ihr Ansprechpartner, wenn es um die Suche nach einem Pflegeplatz in unserem Unternehmen oder allgemein um die Beratungsthemen
Betreuung und Pflege geht. Unsere Beratung ist kostenlos und steht Ihnen jederzeit zur Verfügung. Nutzen Sie gerne unser Kontaktformular, um uns zu erreichen, und wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück. Alternativ können Sie uns auch gerne telefonisch kontaktieren.
Wir freuen uns darauf, Sie bestmöglich zu unterstützen.
Tel.:
0800 799 6000
E-Mail:
beratung-pflege@awo-bm-eu.net
Herzlichen Dank für Ihre Anfrage.
Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Thank you for contacting us.
We will get back to you as soon as possible.
Oh, das ist etwas schief gelaufen.
Versuchen Sie es bitte zu einem späteren Zeitpunkt erneut.
Oops, there was an error sending your message.
Please try again later.